Zusammenarbeit Polizei und Feuerwehr bei Lebensbedrohlichen Einsatzlagen (LbEL)

Als Reaktion auf verschiedene Terrorereignisse wurden durch das Innenministerium schon 2016 Handlungsempfehlungen für Rettungsdiensteinsätze bei besonderen Einsatz- und Terrorlagen herausgegeben. Allen im erweiterten Rettungsdienst Beteiligten wurde damit eine universelle Handlungsempfehlung für die erste Einsatzphase und die Kommunikation mit der Polizei an die Hand gegeben.
Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass bei entsprechenden Ereignissen neben dem Rettungsdienst in der Regel auch weitere Einsatzorganisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr tätig werden müssen, wurde durch das Bayerische Innenministerium die „Handlungskonzeption für die Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen durch die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr“ eingeführt.

Bei einer Begebenheit im Ortszentrum von Schnaittenbach Anfang Dezember 2022, die sich letztendlich als Amoklage darstellte und den Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei erforderte, wurde das Gerätehaus in Schnaittenbach als Einsatzzentrale definiert und von Polizeikräften aus der ganzen Oberpfalz besetzt. Dies nahm Kommandant Michael Werner von der Feuerwehr Schnaittenbach zum Anlass, die Führungskräfte seiner Feuerwehren und der Kreisbrandinspektion sowie die gesamte aktive Wehr aus erster Hand über das Verhalten bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen zu informieren. Dazu konnte er Polizeidirektor Thomas Hecht, Leiter des Sachgebiets Einsatzzentrale am Polizeipräsidium Oberpfalz in Regensburg, im Gerätehaus in Schnaittenbach begrüßen, der den Polizeieinsatz Anfang Dezember leitete und letztendlich zu einem guten Ende führte.

Polizeidirektor Thomas Hecht informierte über Regelungen zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr wie eben zum Beispiel Feuerwehr und Rettungsdienst. Dabei gab er wertvolle Hinweis zur Lageerkundung und Bewertung, zu Anfahrt und Bereitstellung der Kräfte, Verhalten an der Einsatzstelle sowie insbesondere auch für eine umzusetzende Raumordnung. Dabei wird die Einsatzstelle in drei farblich gekennzeichnete Zonen eingeteilt, wobei sich Feuerwehrkräfte in der Regel ausschließlich im gesicherten Bereich der „grünen Zone“ aufhalten dürfen. Auf Einsatzkräfte der Feuerwehren können bei einem derartigen Alarmstichwort insbesondere Aufgaben zum Einrichten eines gesicherten Arbeitsbereiches zukommen, also das Absperren von Straßen und Plätzen oder ganzer Ortsteile, um den Zutritt Unbeteiligter zu verhindern. Kreisbrandinspektor Christoph Strobl, bei der Integrierten Leitstelle Amberg zugleich zuständiger Ansprechpartner für die Digitale Alarmierung, informierte ergänzend, dass bei einem derartig gelagerten Einsatz zuerst einmal der Kommandant der örtlich zuständigen Feuerwehr telefonisch kontaktiert wird und dann die Absprache zum weiteren Vorgehen erfolgt.

Auch Bürgermeister Marcus Eichenmüller, bei der Einsatzlage im Dezember als Stadtoberhaupt als Ansprechpartner in den Einsatz mit eingebunden, ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen, sich zu diesem Thema aus erster Hand informieren zu lassen.

Kommandant Michael Werner bedankte sich beim Referenten Polizeidirektor Thomas Hecht mit einem kleinen Präsent. Der wiederum spielte den Ball umgehend zurück und bescheinigte Michael Werner umsichtiges und mustergültiges Verhalten beim Großeinsatz der Polizei im Dezember und bedankte sich für die Unterstützung durch die örtliche Feuerwehr.